Donnerstag, 5. November 2015

Petitionsantrag zur Einsetzung einer/eines Kinder- und Jugendbeauftragten




Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) startete mit Hilfe ihrer Mitgliedsverbände am 29.01.2015 eine Unterschriftensammlung für den Petitionsantrag „Zur Einsetzung einer/eines Kinder- und Jugendbeauftragten.“ Diese wurde von dem Generalsekretär Manfred Gahr der DAKJ verfasst. Er äußerte dazu: “Kinderärzte erleben die  Probleme von Kindern und Jugendlichen hautnah. Deshalb wollen wir etwas im Sinne der  Kinder und Jugendlichen bewegen.“[1] Die Unterschriftensammlung hatte großen Erfolg. Statt der erhofften 50.000 Unterschriften, konnten sogar 114.000 Unterschriften innerhalb von knapp zwei Monaten gesammelt werden. Dieser Erfolg unterstreicht, wie wichtig die Einführung einer Kinderbeauftragtenstelle innerhalb des Bundes ist. 

In der Petition wird unter anderem gefordert vier Faktoren bei der Umsetzung der Kinderbeauftragtenstelle zu berücksichtigen: Unabhängigkeit (keine Weisungsgebundenheit des Beauftragten), die Partizipation von Kindern (aktive und direkte Beteiligung),  das Beschwerdemanagment zu spezifischen Kinderrechtsverletzungen (Abhilfe bei Kinderrechtsverletzungen) und eine internationale Zusammenarbeit (Förderung internationaler Standards).[2] Diese Faktoren sind laut einer UNICEF Analyse, die in 200 Kinderrechtsorganisationen weltweit durchgeführt wurde, Erfolgsfaktoren für Kinderrechtsorganisationen. Eine Umsetzung des Petitionsantrages würde zu einer Verbesserung der Umsetzung der Kinderrechte beitragen. 

Die Kinderrechte werden bisher noch immer nicht genug berücksichtigt. Dies zeigt sich durch ein Ungleichheitsgefälle in den Bereichen Bildung und Gesundheit, in denen sich abzeichnet, dass ökonomisch benachteiligte Kinder eingeschränkte Bildungschancen und eine schlechtere gesundheitliche Verfassung haben. Manfred Gahr betonte in einem Interview des „Deutschen Ärzteblattes“, dass er darüber besorgt sei, wie stark die gesundheitliche Verfassung vom sozialen Status abhängig ist.[3] Hinzu kommt die aktuelle problematische Situation der Flüchtlingskinder in Deutschland, diese müssen teilweise lange auf Schulplätze warten, erhalten schlechtere medizinische Versorgung oder werden sogar missbraucht. Ein weiterer Mangel ist die fehlende rechtliche Unterstützung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.[4] Zusammenfassend lässt sich feststellen: „der international geforderte Vorrang des Kindeswohls („best interest of the child“) in allen Bereichen, die Kinder und Jugendliche betreffen, wird bei uns allzu oft nicht respektiert.“[5] Um dies zu ändern ist die Einrichtung eines Kinderbeauftragten des Bundes von hoher Wichtigkeit.

Am 15.06.2015  gab es eine öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses zum Petitionsantrag des DAKJ. Es herrschte Uneinigkeit in den Fraktionen über die Einrichtung eines Kinderbeauftragten des Bundes: „Während Vertreter der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einsetzung eines Kinderbeauftragten ebenso befürworteten wie die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung hieß es von Seiten der Unionsfraktion, die dahingehenden Überlegungen innerhalb der Fraktion seien noch nicht abgeschlossen. In der SPD-Fraktion diskutiere man noch über die Ausgestaltung der Position des Kinderbeauftragten, sagte deren Vertreterin. Auch die Kinderkommission des Bundestages habe noch kein abschließendes Votum erarbeitet, sagte die Vorsitzende Susanne Rüthrich (SPD). Gleichzeitig war sie sich mit den Vertretern der Fraktionen einig, dass die Kinderrechte in Deutschland gestärkt werden müssten.[6]

Zuletzt fand die Petition Aufmerksamkeit in einer Bundestagsrede der Fraktion Die Linke am 25.09.2015 von Norbert Müller (Sprecher für Kinder-und Jugendpolitik in der Linken).  Dieser machte nochmals auf die Wichtigkeit der Petition des DAKJ aufmerksam. Er hob hervor, dass das Kindeswohl Vorrang haben müsse und Kinderrechte bekannter gemacht werden sollten und forderte eine Verankerung dieser im Grundgesetz.

Wann und ob die Einführung einer Kinder- und Jugendbeauftragtenstelle noch im Jahr 2015 umgesetzt wird bleibt bisher ungewiss.  

 „Wenn es einen Wehrbeauftragten gibt, warum gibt es dann eigentlich keinen Kinderbeauftragten? Es gibt in Deutschland über 18 Millionen Kinder unter achtzehn Jahren.“

(Manfred Gahr)




[1] Siehe, Gahr, Manfred, DAKJ, In: http://dakj.de/media/veranstaltungen/weitere-veranstaltungen/2015-pk-petition-zitate.pdf 
[2] Netzwerk Kinderrechte, Stellungnahme Petition LFD. Nr. 54180 Einrichtung einer Kinderbeauftragten oder eines Kinderbeauftragten, In: http://www.netzwerk-kinderrechte.de/fileadmin/bilder/user_upload/Stellungnahme_Petition_Kinderbeauftragte_National_Coalition_Deutschland.pdf 
[3]Vgl., Ärzte Verlag GmbH, Deutsches Ärzteblatt, Ärzteschaft, Ein Kinderbeauftragter für den Bundestag wäre gut, In: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/61050/Ein-Kinderbeauftragter-fuer-den-Bundestag-waere-gut (29.10.2015) 
[4] Vgl., DAKJ, Kinderbeauftragte/r in den Bundestag, Aufruf zur Unterstützung der Petition der DAKJ für einen Kinder- und Jugendbeauftragten des Deutschen Bundestags, In: http://www.kinderbeauftragter-in-den-bundestag.de/startseite/ (29.10.2015) 
[5]Siehe, DAKJ, Kinderbeauftragte/r in den Bundestag, In: http://www.kinderbeauftragter-in-den-bundestag.de/startseite/ 
[6] Deutscher Bundestag, Kinderbeauftragter des Bundes, In: https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/378822

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