Donnerstag, 4. Dezember 2014

Update zur Forderung die Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen!



Im Rahmen des 25jährigen Jubiläums der UN- Kinderrechtskonvention gab es viele Initiativen und Aufrufe unterschiedlicher Organisationen, wie auch von Kindern und Jugendlichen, die Kinderrechte in Form einer Eintragung in das Grundgesetz nun endlich gesetzlich zu verankern.

Als Kindheitswissenschaftler_innen möchten wir euch hierzu einen wichtigen Beitrag der letzten Ereignisse zu diesen Entwicklungen publik machen.

Vom 15.11. bis 17.11.2014 fand der bundesweiteKinder- und Jugendgipfel 2014 unter dem Motto „25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention“ statt:

Vom 15.11. bis 17.11. dieses Jahres trafen sich etwa 100 Kinder und Jugendliche aus ganz Deutschland in Berlin für ein Wochenende, um über ein Manifest, das sich weitgehend auf die UN-Kinderrechtskonvention bezieht, zu debattieren. Dabei begaben sie sich in Workshops, die von dem Kinder- und Jugendrat des Kinder- und Jugendgipfels (der sich aus 12 Kindern und Jugendlichen aus ganz  Deutschland zusammensetzt und im Vorfeld gegründet wurde), erstellt und organisiert wurden. Weiterhin sammelte diese parlamentarische Interessenvertretung die dringenden Forderungen der beteiligten Kinder und Jugendlichen und fasste diese zu einem Forderungskatalog, dem Kinderrechtemanifest zusammen. Ebenso wollen sie als Sprachrohr den Forderungen der Kinder und Jugendlichen Nachdruck verleihen und bildeten dafür ein sogenanntes Megaphonteam. Unterstützung und Mitorganisation erhielten die Heranwachsenden durch das Deutsche Kinderhilfswerk, terre des hommes Deutschland und die Naturfreundejugend Deutschlands als Veranstalter in Kooperation mit dem Freizeit- und Erholungszentrum (FEZ) Berlin und wurden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Am 17.11. wurde dann das entstandene Manifest an die Vertreter des Familienministeriums übergeben. Anwesend waren Caren Marx (SPD), Staatssekretärin im Familienministerium und Thomas Silberhorn, Parlamentarischer Staatsekretär im Ministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Beide befürworteten die Initiative und ermutigten die Beteiligten zu weiteren Aktionen. Caren Marx berichtete auf diesem Weg, dass 2015 eine unabhängige Stelle zur Kontrolle der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland eingerichtet wird. Die ersten Zeilen des Manifest enthalten einen ausdrücklichen Verweis auf die UN-Rechte und das Verlangen besser über die eigenen Rechte informiert zu werden. Den Kindern und Jugendlichen ist es wichtig überall dort mitzubestimmen, wo es um ihre Belange geht. Auch fordern sie, innerfamiliäre Gewalt zu bekämpfen. Um dies zu erreichen, benötigen Jugendämter mehr Personal und es muss für Eltern freiwillige Seminare zu gewaltfreier Erziehung geben. Sie beziehen sich mit ihren Forderungen auch auf die untragbaren Situationen in Heimen. Das Recht auf Privatsphäre muss auch in diesen Institutionen geachtet und respektiert werden und den dort lebenden Kindern und Jugendlichen ist Vertrauen entgegen zu bringen, statt sie zu überwachen.

Wir Kindheitswissenschaftler_innen befürworten diese Forderungen und möchten eine weitere Forderung zu diesem Manifest für Kinder und Jugendliche, die fremd untergebracht sind, hinzufügen. Die Kinder und Jugendlichen haben ein Recht darauf, ihre Beschwerden jederzeit hervorzubringen (siehe Haasenburgdebatte). Weiterhin haben Kinder und Jugendliche in geschlossenen Heimen einen Anspruch auf Verfahrenspfleger_innen, die sich darum kümmern, dass die Rechte der Kinder eingehalten werden (UN KRK Artikel 37). Überlegungen von Konzepten zur Errichtung einer Stelle mit einer externen Vertrauensperson für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche sollten weiterhin in Deutschland Berücksichtigung finden, insbesondere für Kinder und Jugendliche in geschlossenen Einrichtungen.


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